Nach 1945
Es dauerte bis Ende der 1950er-Jahre, bis die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg zwischen 1959 und 1961 Untersuchungen zu den Ereignissen im Vernichtungslager Belzec durchführte. Diese Ermittlungen ergaben, dass einige der SS-Männer, die dort zentrale Funktionen ausgefüllt hatten und für die Ermordung von mehr als 450.000 Menschen verantwortlich gewesen waren, bereits gestorben oder für tot erklärt worden waren.
Der einzige bundesdeutsche Prozess, in dem über die Verbrechen in Belzec verhandelt wurde, fand zwischen 1963 und 1965 vor dem Landgericht in München statt und richtete sich gegen acht ehemalige SS-Männer. Nach gerade einmal vier Hauptverhandlungstagen wurde Josef Oberhauser am 21. Januar 1965 wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 300.000 Fällen zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, allerdings bereits 1966 wieder aus der Haft entlassen.
Die übrigen Angeklagten sprach das Gericht hingegen mit der Begründung frei, sie hätten in „Befehlsnotstand“ gehandelt. Bemerkenswerterweise wurden weder polnische Zeugen aus der Umgebung des Lagers um ihre Aussage gebeten noch mit Rudolf Reder der letzte zum damaligen Zeitpunkt noch lebende Zeitzeuge vorgeladen worden, um über die von ihm durchlebten individuellen Gewaltverbrechen der Angeklagten zu berichten.